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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Henns Events GbR

Bergstraße 7, 56459 Bellingen, vertreten durch Jürgen Henn und Tobias Steiger, nachfolgend auch „Henns Events“ genannt.

 

Artikel 1 - Allgemeines und Geltungsbereich
  1. Henns Events ist ein Full-Service-Anbieter für Veranstaltungs- und Medientechnik. Diese AGB sind Bestandteil der zwischen Henns Events und dem Kunden geschlossenen Verträge, unabhängig von der Art der Bestellung oder des Auftrags (Telefon, Email, Fax, Internet oder Ladengeschäft)

  2. Kunde im Sinne der AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, § 13 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

  3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Henns Events erkennt diese vollständig oder teilweise ausdrücklich an.

  4. Unsere AGB gelten insbesondere auch dann, wenn bei entgegenstehenden oder abweichenden AGB des Kunden dieser Leistungen von Henns Events insoweit vorbehaltlos in Anspruch bzw. entgegennimmt.

 

Artikel 2 - Leistungsumfang
  1. Die von Henns Events geschuldete Leistung bestimmt sich ausschließlich nach dem geschlossenen Vertrag und den ergänzenden Bestimmungen dieser AGB. Abweichende Vereinbarungen nach Abschluss des Vertrags bedürfen der Schriftform und sind dann Bestandteil des Vertrags, wenn sie durch Henns Events ausdrücklich bestätigt wurden. Auch diese Bestätigung muss schriftlich erfolgen.

  2. Die Angebote von Henns Events sind freibleibend, eine Zwischenvermietung ist vorbehalten. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von Seiten der Henns Events GbR zustande.

  3. Sämtliche Angaben über Miet- oder Verkaufsgegenstände, die in Prospekten oder Unterlagen jedweder Art enthalten sind, sind soweit sie technische Funktionen, Betriebseigenschaften oder Verwendbarkeit betreffen unverbindlich. Henns Events kann keine Garantie für die Richtigkeit von Herstellerangaben übernehmen.

 

Artikel 3 - Zahlungen und Zurückbehalt
  1. Bei Ausbleiben von vereinbarten An- oder Vorauszahlungen ist Henns Events berechtigt, die geschuldete Leistung bis zur Erbringung der An- oder Vorauszahlung vollständig zurückzubehalten.

  2. Henns Events ist weiterhin berechtigt, bei Verzug von mehr als 14 Kalendertagen über das vereinbarte An- oder Vorauszahlungsziel hinaus die Leistungserbringung in Gänze daran festzumachen, dass über die ursprünglich vereinbarte An- oder Vorauszahlung die gesamte vereinbarte Gegenleistung gezahlt wird.

 

Artikel 4 - Mietpreise
  1. Die gültigen Mietpreise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste oder dem individuellen Angebot. Sie beinhalten nicht die Kosten, die über eine reine Gestellung des Mietgegenstandes hinausgehen. Das sind zum Beispiel Kosten für Transport, Einlagerung über einen längeren Zeitraum von mehr als 14 Tagen, Reinigung, Montage oder Aufstellung, Müllentsorgung.

  2. Mietpreise sind Tagespreise. Bei längerer Mietdauer werden die Preise mit einem Faktor berechnet.

 

Artikel 5 - Mitwirkung bei Dry-Hire oder Full Service-Angeboten
  1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die ihm überlassenen Mietgegenstände ausschließlich von Fachpersonal aufgebaut, bedient und abgebaut werden. Schäden an den Mietgegenständen, die auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind gehen zu Lasten des Mieters.

  2. Des Weiteren hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der Ort, an welchem die Leistung durch Henns Events vertragsgemäß zu erbringen ist, eine entsprechende Eignung aufweist. Das schließt gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigungen, Auflagen Dritter und die aktuellen gültigen Vorschriften der VDE, DGuV und DIN-Normen und die Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung (VStättV) mit ein. Alle Gebühren und Kosten, wie z.B. auch GEMA, gehen zu Lasten des Kunden.

  3. Kann die Leistung von Henns Events am gewünschten Ort nur mit zusätzlichem Aufwand, welcher nicht Gegenstand des Vertrages ist, erbracht werden, so kann Henns Events den zusätzlichen Aufwand dokumentieren und gegenüber dem Kunden berechnen. Henns Events wird in diesem Falle im Vorfeld unter Hinweis auf diese Klausel den Kunden über die Mangelhaftigkeit des Leistungsortes in Kenntnis setzen und das voraussichtliche Aufwandsvolumen beziffern.

 

Artikel 6 - Beginn des Mietverhältnisses, Übernahme des Mietgegenstandes, Rückgabe und Pflichten daraus
  1. Das Mietverhältnis beginnt mit dem auf der Auftragsbestätigung aufgeführten Datum, spätestens aber bei Übergabe des Mietgegenstandes und endet mit dessen Rückgabe.

  2. Den Kunden trifft die ausschließliche Verkehrssicherungspflicht für die Mietsache.

  3. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass Mietgegenstände nicht gegen Diebstahl und Einbruch, Beschädigung, Vandalismus, Untergang, Stromschäden, Feuer und Elementarschäden versichert sind. Während der Übernahme des Mietgegenstandes durch den Kunden hat dieser ihn gegen die genannten Risiken zum Zeitwert des Mietgegenstandes zu versichern. Sämtliche Ansprüche aus dieser Versicherung tritt der Kunde an Henns Events ab. Henns Events wiederum nimmt die Abtretung schon jetzt an.

  4. Die Leistungserbringung kann durch die Henns Events GbR vom Nachweis einer entsprechenden Versicherung abhängig gemacht werden.

  5. Der Kunde ist verpflichtet den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt mit sämtlichem Zubehör gereinigt und mängelfrei zurückzugeben.

  6. Wird der Mietgegenstand nicht, zu spät, beschädigt oder verunreinigt zurückgegeben hat der Kunde die entstehenden Kosten (Reinigungskosten, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten, weitere Miettage) in voller Höhe zu tragen bzw. bei Verlust den Neuwert des Mietgegenstandes zu zahlen. Wenn nachweislich durch Henns Events der Mietgegenstand hätte vermietet werden können trägt der Kunde dann auch eine Nutzungsentschädigung für den Zeitraum von maximal zwei Wochen.

  7. Weitergehende Schadenersatzansprüche von Henns Events bleiben unberührt.

 

Artikel 7 - Haftungsbegrenzung und Haftungsausschluss
  1. Henns Events haftet nicht für Terminverschiebungen aufgrund nicht von ihr zu vertretender Umstände wie Streik, Unwetter und ähnliches, auch wenn im Vertrag feste Leistungszeiträume festgelegt wurden.

  2. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, sofern Henns Events, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen lediglich einfache Fahrlässigkeit trifft. Die vorstehende Beschränkung gilt dann nicht, wenn von Seiten Henns Events gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen worden ist.

 

Artikel 8 - Ergänzungen bei Kaufverträgen
  1. Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Henns Events GbR. Der Käufer tritt bei Weiterveräußerung den ihm zustehenden Kaufpreisanspruch an Henns Events ab. Henns Events nimmt die Abtretung an und ist berechtigt die Abtretung offen zu legen, wenn Zahlungsverzug eingetreten ist.

  2. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Unberührt bleibt die Haftung wegen Arglist und Vorsatz.

 

Artikel 9 - Gerichtsstand
  1. Für sämtliche gerichtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag wird als Gerichtsstand, soweit zulässig, der Firmensitz der Henns Events GbR, Bellingen (Westerwald), vereinbart.

  2. Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

 

Artikel 10 - Salvatorische Klausel
  1. Sollte eine Klausel ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des geschlossenen Vertrags oder die Einbeziehung der übrigen Klauseln dieser AGB. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine solche treten, die dem Sinn der ursprünglichen Klausel in Verbindung mit dem geschlossenen Vertrag am nächsten kommt.

 

 

Bellingen, 01. Mai 2019

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